Beschluss vom Verwaltungsgericht Köln - 26 L 1222/14

Tenor

1. Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für das gerichtliche Verfahren erster Instanz wird abgelehnt.

2. Der Antrag wird abgelehnt.

    Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden.


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