Beschluss vom Verwaltungsgericht Köln - 19 L 2199/14

Tenor

1. Die aufschiebende Wirkung der Klage 19 K 4906/14 gegen den Elternbeitragsbescheid vom 01.08.2014 wird angeordnet, soweit der Bescheid für die Zeit vom 01.01.2013 bis zum 31.05.2013 monatliche Elternbeiträge in Höhe von mehr als 116,00 € festsetzt. Im Übrigen wird der Antrag abgelehnt.

    Die Kosten des Verfahrens tragen die Antragsteller als Gesamtschuldner und die Antragsgegnerin jeweils zur Hälfte.

2. Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 157,50 € festgesetzt.


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