Beschluss vom Verwaltungsgericht Köln - 1 L 357/15.A

Tenor

Den Antragstellern wird für das Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes Prozesskostenhilfe bewilligt.

Die aufschiebende Wirkung der Klage 1 K 838/15.A gegen die im Bescheid der Antragsgegnerin vom 04.02.2015 unter Ziffer 2. verfügte Abschiebungsanordnung nach Ungarn wird angeordnet.

Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden.


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