Beschluss vom Verwaltungsgericht Köln - 33 K 447/14.PVB

Tenor

Es wird festgestellt, dass der Beteiligte Mitbestimmungsrechte des Antragstellers gem. §§ 69 Abs. 1, 75 Abs. 1 Nr. 4, 76 Abs. 1 Nr. 5 BPersVG verletzt, wenn er Abordnungen von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der C.                      T.  . B.        auf eine Gesamtdauer von mehr als drei Monaten ohne vorherige Zustimmung des Antragstellers verlängert.


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