Beschluss vom Verwaltungsgericht Köln - 33 K 6031/14.PVB

Tenor

Es wird festgestellt, dass die Beteiligte das Mitbestimmungsrecht des Antragstellers verletzt, wenn sie die Beamtenstellen im Wege des Dienstpostentausches mit Beamten besetzt, die bis zur Besoldungsgruppe A 15 besoldet werden, ohne den Antragsteller hinsichtlich des Verzichts auf Ausschreibung gem. § 75 Abs. 3 Nr. 14 BPersVG zu beteiligen.


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