Warnung: Dieser Gesetzestext ist möglicherweise veraltet, da der Inhalt nicht aktiv gepflegt wird. Bitte prüfen Sie die offiziellen Quellen.

BPersVG § 77

Bundespersonalvertretungsgesetz

(1) In Personalangelegenheiten der in § 14 Abs. 3 bezeichneten Beschäftigten, der Beamten auf Zeit, der Beschäftigten mit überwiegend wissenschaftlicher oder künstlerischer Tätigkeit bestimmt der Personalrat nach § 75 Abs. 1, § 76 Abs. 1 nur mit, wenn sie es beantragen. § 75 Abs. 1 und 3 Nr. 14, § 76 Abs. 1 gelten nicht für die in § 54 Abs. 1 des Bundesbeamtengesetzes bezeichneten Beamten und für Beamtenstellen von der Besoldungsgruppe A 16 an aufwärts.

(2) Der Personalrat kann in den Fällen des § 75 Abs. 1 und des § 76 Abs. 1 seine Zustimmung verweigern, wenn

1.
die Maßnahme gegen ein Gesetz, eine Verordnung, eine Bestimmung in einem Tarifvertrag, eine gerichtliche Entscheidung, den Frauenförderplan oder eine Verwaltungsanordnung oder gegen eine Richtlinie im Sinne des § 76 Abs. 2 Nr. 8 verstößt oder
2.
die durch Tatsachen begründete Besorgnis besteht, daß durch die Maßnahme der betroffene Beschäftigte oder andere Beschäftigte benachteiligt werden, ohne daß dies aus dienstlichen oder persönlichen Gründen gerechtfertigt ist, oder
3.
die durch Tatsachen begründete Besorgnis besteht, daß der Beschäftigte oder Bewerber den Frieden in der Dienststelle durch unsoziales oder gesetzwidriges Verhalten stören werde.

Referenzen

Zitiert von

Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (62. Senat) - 62 PV 5/24
4. Juni 2025
62 PV 5/24 4. Juni 2025
Beschluss vom Bundesverwaltungsgericht - 5 P 5.23
28. Februar 2025
5 P 5.23 28. Februar 2025
Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 33 A 2512/22.PVB
26. Juni 2024
33 A 2512/22.PVB 26. Juni 2024
Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 33 A 292/23.PVB
26. Juni 2024
33 A 292/23.PVB 26. Juni 2024
Beschluss vom Bundesverwaltungsgericht - 5 P 5/22
11. April 2024
5 P 5/22 11. April 2024
Beschluss vom Bundesverwaltungsgericht - 5 PB 10/23
28. Dezember 2023
5 PB 10/23 28. Dezember 2023
Beschluss vom Verwaltungsgericht Köln - 33 K 5394/22.PVB
11. Dezember 2023
33 K 5394/22.PVB 11. Dezember 2023
Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (72. Kammer) - 72 K 5/22 PVB
20. Oktober 2023
72 K 5/22 PVB 20. Oktober 2023
Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (72. Kammer) - 72 K 6/22 PVB
29. September 2023
72 K 6/22 PVB 29. September 2023
Beschluss vom Bundesverwaltungsgericht - 5 P 3/22
8. Juni 2023
5 P 3/22 8. Juni 2023