Beschluss vom Verwaltungsgericht Köln - 15 L 1701/15

Tenor

1. Der Antragsgegnerin wird im Wege der einstweiligen Anordnung untersagt, im Rahmen der Beförderungsrunde nach Besoldungsgruppe A 9 BBesO Konkurrentinnen und Konkurrenten des Antragstellers auf der Beförderungsliste „TD“ zu befördern, die mit dem Gesamtergebnis „Sehr gut - Basis“ und „Sehr gut +“  bewertet wurden, mit Ausnahme der Beamten B.         I.    , X.      M.     , N.      L.      , I1.       N1.     , N2.       F.      , X1.       C.      , K.       G.     , O.      C1.          und N3.      N4.      , solange nicht über die Beförderung des Antragstellers unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts erneut entschieden worden ist.

Die Kosten des Verfahrens trägt die Antragsgegnerin.

2.  Der Streitwert wird auf 9.557,30 € festgesetzt.


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