Beschluss vom Verwaltungsgericht Köln - 3 L 1612/16.A

Tenor

Der Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Klage 3 K 6007/16.A sowie der Antrag auf Gewährung von Prozesskostenhilfe werden abgelehnt.

 Der Antragsteller trägt die Kosten des gerichtskostenfreien Verfahrens.


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