Beschluss vom Verwaltungsgericht Köln - 23 L 1860/16

Tenor

1. Der Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung der Klage 23 K 6884/16 gegen die Ordnungsverfügung vom 28. Juli 2016 wird abgelehnt.Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens.

2. Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 2.500,00 Euro festgesetzt.


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