Urteil vom Verwaltungsgericht Köln - 3 K 3023/15

Tenor

Das beklagte Land wird unter Aufhebung des Bescheides vom 22.04.2015 verpflichtet, die Klägerin in das Beamtenverhältnis auf Probe zu übernehmen.

Die Kosten des Verfahrens trägt das beklagte Land.


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