Beschluss vom Verwaltungsgericht Köln - 23 L 538/16

Tenor

1. Der Antrag wird abgelehnt.

Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen.

 2.  Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 25.000,00 Euro festgesetzt


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