Beschluss vom Verwaltungsgericht Köln - 23 L 2657/16

Tenor

1. Die aufschiebende Wirkung der Klage 23 K 9950/16 gegen die der Beigeladenen erteilte Baugenehmigung vom 23. August 2016 wird angeordnet.

Die Antragsgegnerin und die Beigeladene tragen die Kosten des Verfahrens je zur Hälfte mit Ausnahme ihrer eigenen außergerichtlichen Kosten, die sie jeweils selbst tragen.

2. Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 25.000,00 Euro festgesetzt.


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