Urteil vom Verwaltungsgericht Köln - 1 K 3485/16

Tenor

Die Beklagte wird unter teilweiser Aufhebung des Bescheides vom 30.11.2015 in der Fassung des Widerspruchsbescheides vom 14.03.2016 verpflichtet, der Klägerin eine weitere Beihilfe i.H.v. 23,25 EUR zuzüglich Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit Rechtshängigkeit zu zahlen.

Die Kosten des Verfahrens trägt die Beklagte.


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