Urteil vom Verwaltungsgericht Köln - 15 K 4642/16

Tenor

Die Beklagte wird unter Abänderung des Bescheides vom 14.10.2015  in            der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 20.04.2016 verurteilt, dem Kläger weiteren Freizeitausgleich i. H. v. insgesamt 5 Stunden für den streitbefangenen Zeitraum zu gewähren.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.

Die Berufung wird zugelassen.


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