Beschluss vom Verwaltungsgericht Köln - 8 L 2193/18.A

Tenor

Die Antragsgegnerin wird im Wege der einstweiligen Anordnung verpflichtet, der für die Überstellung des Antragstellers zuständigen Ausländerbehörde unverzüglich mitzuteilen, dass der Antragsteller nicht nach Italien abgeschoben werden darf.

Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des gerichtskostenfreien Verfahrens.


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