Beschluss vom Verwaltungsgericht Köln - 21 L 2118/18

Tenor

  • 1. Die aufschiebende Wirkung der Klage 21 K 6431/18 wird hinsichtlich Ziffer 1 der Ordnungsverfügung des Antragsgegners vom 24. August 2018 wiederhergestellt und hinsichtlich deren Ziffer 3 angeordnet.

        Die Kosten des Verfahrens trägt der Antragsgegner.

  • 2. Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 2.500 Euro festgesetzt.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen