Beschluss vom Verwaltungsgericht Köln - 23 L 2689/18

Tenor

1.

Die aufschiebende Wirkung der Klage 23 K 7720/18 gegen die Baugenehmigung der Antragsgegnerin vom 1. Oktober 2018 wird angeordnet.

Die Kosten des Verfahrens tragen die Antragsgegnerin und die Beigeladenen je zur Hälfte mit Ausnahme der jeweiligen außergerichtlichen Kosten. Diese tragen die Antragsgegnerin und die Beigeladenen selbst.

2.

Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 5.000,00 Euro festgesetzt.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47

Zitiert von

Bislang zitiert keine andere Entscheidung dieses Urteil.

Referenzen