Urteil vom Verwaltungsgericht Köln - 6 K 5480/18

Tenor

Soweit die Beteiligten das Verfahren für erledigt erklärt haben, wird das Verfahren eingestellt.

Im Übrigen wird die Beklagte verpflichtet, der Klägerin folgende Fragen zu beantworten:

  • 1. Wie hoch waren die Kosten der vom Bundesamt für Verfassungsschutz mit der Abwehr von presserechtlichen Anfragen beauftragten Anwälte jeweils in den Jahren 2014, 2015, 2016, 2017 und 2018?

  • 2. Wie hoch waren die Kosten der vom Bundesamt für Verfassungs-           schutz mit der Abwehr von archivrechtlichen Anfragen beauftragten Anwälte jeweils in den Jahren 2014, 2015, 2016, 2017 und 2018?

Die Kosten des Verfahrens trägt die Beklagte.

Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte darf die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung i. H. v. 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit i. H. v. 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.


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