Beschluss vom Verwaltungsgericht Köln - 14 L 1765/19

Tenor

1.

Die Antragsgegnerin wird im Wege der einstweiligen Anordnung verpflichtet, den Antragsteller zu den üblichen, für alle Aussteller gültigen Bedingungen mit einem Stand zur Veranstaltung „W.        !“ C1.      Kultur- und Begegnungsfest am 29.9.2019 zuzulassen.

Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens.

2.

Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 5000,00 € festgesetzt.


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