Beschluss vom Verwaltungsgericht Köln - 20 L 902/20.A

Tenor

  • 1. Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe und Beiordnung von Rechtsanwalt L.        , 00000 L1.    , wird abgelehnt.

  • 2. Der Antrag auf vorläufigen Rechtschutz wird abgelehnt.

Die Kosten des Verfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden, trägt der Antragsteller.


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