Beschluss vom Verwaltungsgericht Köln - 20 L 1374/20

Tenor

.              Der Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzeswird abgelehnt.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens.

2.              Der Streitwert wird auf 5.000 EUR festgesetzt.


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