Beschluss vom Verwaltungsgericht Köln - 20 L 1658/20.A

Tenor

  • 1. Auf den Antrag der Antragsteller wird der Beschluss des Gerichts vom 14.02.2020 im Verfahren 20 L 2654/19.A geändert und die aufschiebende Wirkung der Klage 20 K 7526/19.A gegen die Abschiebungsanordnung im Bescheid der Antragsgegnerin vom 18.12.2019 angeordnet.

Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden.

  • 2. Den Antragstellern wird Prozesskostenhilfe für das Antragsverfahren unter Beiordnung von Rechtsanwalt Kellmann aus Köln bewilligt.


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