Beschluss vom Verwaltungsgericht Köln - 20 L 2373/20.A

Tenor

Es wird festgestellt, dass die vom Antragsteller am 24.11.2020 erhobene Klage 20 K 6399/0.A aufschiebende Wirkung hat.

Die Kosten des Verfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden, trägt die Antragsgegnerin.


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