Beschluss vom Verwaltungsgericht Köln - 23 L 2028/20

Tenor

1.

Die aufschiebende Wirkung der Klage der Antragsteller (23 K 7476/19) gegen die der Beigeladenen erteilte Baugenehmigung vom 24. Oktober 2019 in Gestalt der 1. Nachtragsgenehmigung vom 1. Dezember 2020 zur Errichtung eines Mehrfamilienhauses mit 7 Wohneinheiten und einer Tiefgarage mit 9 PKW-Stellplätzen auf dem Grundstück Gemarkung XXXXXXXX Flur 0, Flurstück 000 unter der Anschrift XX XXXXXXXXXX 0 in 00000 XXXXXXXX wird angeordnet.Die Antragsgegnerin und die Beigeladene tragen die Kosten des Verfahrens je zur Hälfte und ihre eigenen außergerichtlichen Kosten jeweils selbst.

2.

Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 5.000 Euro festgesetzt.


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