Beschluss vom Verwaltungsgericht Köln - 15 L 1774/20

Tenor

1. Der Antrag wird abgelehnt.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens mit Ausnahme etwaiger außergerichtlicher Kosten der Beigeladenen, welche diese selbst trägt.

2. Der Wert des Streitgegenstands wird auf 20.497,04 Euro festgesetzt.


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