Beschluss vom Verwaltungsgericht Köln - 15 L 410/21.A

Tenor

Die aufschiebende Wirkung der Klage 15 K 1203/21.A gegen die Abschiebungsanordnung in Ziffer 1. des Tenors des Bescheides des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge vom 26. Februar 2021 wird angeordnet.

Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden


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