Beschluss vom Verwaltungsgericht Köln - 2 L 389/21

Tenor

1.

Soweit der Antragsteller seinen Antrag zurückgenommen hat, wird das Verfahren eingestellt.

2.

Im Übrigen werden die Anträge abgelehnt.

Die Kosten des Verfahrens trägt der Antragsteller. Außergerichtliche Kosten des Beigeladenen sind erstattungsfähig.

3.

Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 5.000 Euro festgesetzt.


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