Beschluss vom Verwaltungsgericht Köln - 22 L 976/22.A

Tenor

Die aufschiebende Wirkung der Klage 22 K 3388/22 gegen die Abschiebungsanordnung in Ziffer 5. des Bescheids des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge vom 19. Mai 2022 wird angeordnet.

Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden


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