Beschluss vom Verwaltungsgericht Köln - 20 L 800/22.A

Tenor

  • 1. Den Antragstellern wird Prozesskostenhilfe bewilligt und zur unentgeltlichen Wahrnehmung der Rechte in dieser Instanz Rechtanwältin H.     , 00000 P.          , beigeordnet.

  • 2. Die Antragsgegnerin wird im Wege der einstweiligen Anordnung verpflichtet, der zuständigen Ausländerbehörde mitzuteilen, dass eine Abschiebung der Antragsteller aufgrund der Abschiebungsandrohung aus dem Bescheid vom 22.12.2017 (0000000-000) vorläufig bis zu einer Entscheidung in der Hauptsache 20 K 2878/22.A nicht erfolgen darf.

Im Übrigen wird der Antrag abgelehnt.

Die Kosten des gerichtskostenfreien Verfahrens trägt die Antragsgegnerin.


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