Urteil vom Verwaltungsgericht Köln - 26 K 7213/23

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 1.186,74 Euro sowie Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweils geltenden Basiszinssatz für das Jahr aus 6.735,83 Euro seit dem 23.12.2023 zu zahlen.

Die Kosten des Verfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden, trägt die Beklagte.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

Die Berufung wird zugelassen.


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