Beschluss vom Verwaltungsgericht Köln - 6 L 428/25

Tenor

1. Die aufschiebende Wirkung der Klage mit dem Aktenzeichen 6 K 1410/25 gegen die im Bescheid der Antragsgegnerin vom 20. Februar 2025 angeordnete Auflage, der Antragsteller habe sich einer vierteljährlichen Befundkontrolle von einem Facharzt für Psychiatrie zu unterziehen und unaufgefordert alle sechs Monate – jeweils bis zum 7. Juni 2025, 7. Dezember 2025 und 7. Juni 2026 – ein Attest über die Teilnahme und das Ergebnis an den vierteljährlichen Kontrollterminen vorzulegen, wird wiederhergestellt.

Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens.

2. Der Streitwert wird auf 1.250,- € festgesetzt.


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