Beschluss vom Verwaltungsgericht Köln - 23 L 2200/25.A

Tenor

  • 1. Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe wird abgelehnt.

  • 2. Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung wird abgelehnt.    Die Antragsteller tragen die Kosten des Verfahrens.


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