Beschluss vom Verwaltungsgericht Köln - 22 L 24/26.A

Tenor

Die aufschiebende Wirkung der Klage 22 K 97/26.A gegen die in dem Bescheid des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge vom 19. Dezember 2025 (Gesch.-Z.: N01) unter Ziffer 5 enthaltene Abschiebungsandrohung wird angeordnet.

Die Kosten des Verfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden, werden der Antragsgegnerin auferlegt.


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