Beschluss vom Verwaltungsgericht Köln - 12 L 3417/25

Tenor

  1. Der Antrag auf Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes wird abgelehnt.

  2. Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens.

  3. Der Streitwert wird auf 2.500,00 € festgesetzt.


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