Urteil vom Verwaltungsgericht Minden - 1 K 2877/00.A

Tenor

Ziffer 2) des Bescheides des Bundesamtes für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge vom 21.07.2000 wird aufgehoben.

Ziffer 4) des Bescheides des Bundesamtes für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge vom 21.07.2000 wird aufgehoben, soweit dem Kläger darin die Abschiebung nach Syrien angedroht worden ist.

Die Beklagte wird verpflichtet, festzustellen, dass beim Kläger die Voraussetzungen des § 51 Abs. 1 AuslG hinsichtlich Syrien vorliegen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens tragen der Kläger und die Beklagte je zur Hälfte; Gerichtskosten werden nicht erhoben.


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