Urteil vom Verwaltungsgericht Minden - 1 K 3191/01.A

Tenor

Der Bescheid des Bundesamtes für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge vom 05.12.2001 wird hinsichtlich der Entscheidungen zu Nrn. 2., 3. und 4. im Hinblick auf die Kläger zu 1) und 2) aufgehoben. Die Beklagte wird zur Feststellung verpflichtet, dass in der Person der Kläger zu 1) und 2) die Voraussetzungen des § 51 Abs. 1 des AuslG vorliegen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden, werden gegeneinander aufgehoben.


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