Urteil vom Verwaltungsgericht Minden - 8 K 4769/03

Tenor

Die Klage wird auf Kosten der Klägerin abgewiesen.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht zuvor das beklagte Amt in derselben Höhe Sicherheit leistet.


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