Beschluss vom Verwaltungsgericht Minden - 1 K 2628/05

Tenor

werden auf die Anträge 3405/05ss vom 18.02.2008 die nach dem Beschluss des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen in Münster vom 08.02.2008

von dem Beklagten an die Klägerin

zu erstattenden und bereits mitgeteilten Kosten auf insgesamt

1.989,45 EUR

(in Worten: Eintausendneunhundertneunundachtzig 45/100 EUR)

nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz nach § 247 des Bürgerlichen Gesetzbuches ab 19.02.2008 festgesetzt.

Der weitergehende Antrag wird zurückgewiesen.


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