Beschluss vom Verwaltungsgericht Minden - 12 L 305/09

Tenor

Die aufschiebende Wirkung der Klage des Antragstellers vom 10. Juni 2009 (12 K 1423/09) gegen die Ziffern 1. und 2. der Ordnungsverfügung des Antragsgegners vom 13. Mai 2009 wird wiederhergestellt.

Der Antragsgegner trägt die Kosten des Verfahrens.

Der Streitwert beträgt 2.500,00 EUR.


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