Beschluss vom Verwaltungsgericht Minden - 12 K 1290/08.A

Tenor

Der Wert des Gegenstandes der anwaltlichen Tätigkeit wird gemäß § 30 RVG auf 3.900,00 EUR festgesetzt.

Das Verfahren ist gebührenfrei. Kosten werden nicht erstattet.


1 2 3 4 5 6 7

Zitiert von

Bislang zitiert keine andere Entscheidung dieses Urteil.

Referenzen