Beschluss vom Verwaltungsgericht Minden - 7 K 3156/08

Tenor

Der Klägerin zu 2. und den Klägern zu 5. bis 9. wird Prozesskostenhilfe unter Beiordnung von Rechtsanwältin XX, Bielefeld, bewilligt.

Das Verfahren wird gemäß § 6 VwGO auf die Berichterstatterin als Einzelrichterin übertragen.


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