Beschluss vom Verwaltungsgericht Minden - 11 L 302/12

Tenor

Die aufschiebende Wirkung einer noch zu erhebenden Klage gegen den Bescheid des Antragsgegners vom 06.05.2012 wird wiederhergestellt.

Die Kosten des Verfahrens trägt der Antragsgegner.

Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 2.500,00 EUR festgesetzt.


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