Beschluss vom Verwaltungsgericht Minden - 1 L 412/13.A

Tenor

1. Der Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Klage gegen den Bescheid der Antragsgegnerin vom 19.03.2013 wird abgelehnt.

2. Die Kosten des Verfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden, trägt der Antragsteller.


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