Beschluss vom Verwaltungsgericht Minden - 9 L 3/14

Tenor

1. Die aufschiebende Wirkung der Klage der Antragstellerin vom 03.01.2014    - 9 K 10/14 - gegen den Bescheid des Antragsgegners vom 10.12.2013    über die Ausübung eines Vorkaufsrechts wird wiederhergestellt.

2. Der Antragsgegner trägt die Kosten des Verfahrens.

3. Der Streitwert wird auf 2.500,00 Euro festgesetzt.


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