Beschluss vom Verwaltungsgericht Minden - 7 L 561/14

Tenor

  • 1. Die Anträge auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes werden abgelehnt

  • 2. Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens.

  • 3. Der Streitwert wird auf 21.000 € festgesetzt.


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