Beschluss vom Verwaltungsgericht Minden - 10 L 1586/16.A

Tenor

  • 1. Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe und Beiordnung der Rechtsanwaltskanzlei X.         und E.    , Minden, wird abgelehnt.

  • 2. Der Antrag auf Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes wird abgelehnt.

  • 3. Die Kosten des Verfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden, trägt die Antragsgegnerin.


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