Beschluss vom Verwaltungsgericht Minden - 3 L 1438/18

Tenor

1. Die aufschiebende Wirkung der Klage der Antragstellerin gegen die Ordnungsverfügung vom 26.10.2018 wird in Bezug auf die Zwangsgeldandrohung in Ziffer 4a) und 4b) des Bescheids angeordnet. Im Übrigen wird der Antrag abgelehnt.

2. Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens.

3. Der Streitwert wird auf 10.000,00 € festgesetzt.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen

Dieser Inhalt enthält keine Referenzen.