Beschluss vom Verwaltungsgericht Minden - 11 L 886/19

Tenor

  • 1. Die aufschiebende Wirkung der im Verfahren 11 K 2480/19 erhobenen Klage gegen den Bescheid des Antragsgegners vom 02.08.2019 wird wiederhergestellt.

  • 2. Die Kosten des Verfahrens trägt der Antragsgegner.

  • 3. Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 2.500,00 € festgesetzt.


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