Beschluss vom Verwaltungsgericht Minden - 3 L 759/21

Tenor

  • 1.

    Der Antrag auf Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes wird abgelehnt.

  • 2.

    Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens.

  • 3.

    Der Streitwert wird auf 12.500,00 € festgesetzt.


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