Beschluss vom Verwaltungsgericht Minden - 1 L 729/23

Tenor

1. Der Antragsgegner wird im Wege der einstweiligen Anordnung verpflichtet, dem Antragsteller am 18. August 2023 im Zeitraum von 15 Minuten vor Beginn der mündlichen Verhandlung im Verfahren 00000 bis 20 Minuten nach Schluss dieser mündlichen Verhandlung zu gestatten, die folgenden Gegenstände im Gebäude des Landgerichts C.         mit sich zu führen:

- zwei Smartphones mit Videoaufzeichnungsfunktion im ausgeschalteten Zustand,

- zwei Stative und

- ein Laptop im ausgeschalteten Zustand.

Sitzungspolizeiliche Maßnahmen bleiben unberührt.

Im Übrigen wird der Antrag des Antragstellers abgelehnt.

2. Die Kosten des Verfahrens tragen der Antragsteller und der Antragsgegner je zur Hälfte.

3. Der Streitwert wird auf 5.000,- € festgesetzt.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51 52 53 54 55 56 57 58 59 60 61 62 63 64 65 66 67 68 69 70

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen